Fahrtenschreiberprüfung (§ 57 b StVZO)
Wir sind anerkannte Werkstätte zur Durchführung der Prüfung von Fahrtschreiber und Kontrollgeräten nach § 57 b Abs. 3 StVZO. Wir bieten:
- Beratung zur erforderlichen Prüfung
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung mindestens alle 2 Jahre, nach Einbau oder Repearatur oder nach Änderung des amtlichen Kennzeichens.
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ab 78,23 €*
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Mech. Fahrtenschreiber Typ 1311
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Elek. Fahrtenschreiber Typen 1314, 1318, 1319, 1324 |
Digitaler Fahrtenschreiber |
78,23 €* |
89,62 €* |
105,00 €* |
* Alle Gebührenangaben ohne Gewähr.