Fahrtenschreiberprüfung (§ 57 b StVZO)

Wir sind anerkannte Werkstätte zur Durchführung der Prüfung von Fahrtschreiber und Kontrollgeräten nach § 57 b Abs. 3 StVZO. Wir bieten:
  • Beratung zur erforderlichen Prüfung
  • Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung mindestens alle 2 Jahre, nach Einbau oder Repearatur oder nach Änderung des amtlichen Kennzeichens.

ab 78,23 €*

Mech. Fahrtenschreiber
Typ 1311

Elek. Fahrtenschreiber
Typen 1314, 1318, 1319, 1324
Digitaler Fahrtenschreiber 
78,23 €* 89,62 €* 105,00 €*

 * Alle Gebührenangaben ohne Gewähr.